AGB´s

Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich an! Drucken Sie das Anmeldeformular von http://www.lernen-in-trance.de aus, füllen es komplett aus, unterschreiben es eigenhändig und schicken es per Brief oder Fax an uns.

Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühren enthalten die Kosten für das Seminar und den für die Dauer des Seminars zur Verfügung gestellten Raum. Evtl. Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung etc. sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.

Bezahlung
Nachdem Sie sich angemeldet haben erhalten Sie die Eintrittskarte(n) sowie die Rechnung. Die Eintrittskarten enthalten einen Bar-Code und werden erst durch die Bezahlung gültig. Fällig ist die Rechnung 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug. Wir sind berechtigt bei nicht fristgerechter Bezahlung (Geldeingang auf unserem Konto 21 Tage nach Rechnungsversand) die Seminarplätze ohne weitere Ankündigung oder Mahnung anderweitig zu vergeben. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche für Sie. Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungseingang auf unserem Konto mindestens zwei Tage VOR Seminarbeginn erfolgen, sonst bleiben die Eintrittskarten ungültig.

Rücktritt
Bis acht Wochen vor Seminarbeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten, Sie erhalten dann 50 % der Seminargebühren zurück. Jederzeit können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen, dieser muss sich mit dem Anmeldeformular mit dem deutlich sichtbaren Hinweis „Ersatzteilnehmer für [Name, Vorname]" bei uns anmelden. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Regelung bei Seminarabsagen
Sollten wir aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des oder der Seminarleiter oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, so zahlen wir die komplette Teilnehmergebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn wir aus triftigen Gründen den oder die vorgesehenen Seminarleiter oder den Seminarort (innerhalb der Region) wechseln müssen.

Teilnehmer
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.